Der ehrenamtliche Stiftungsvorstand führt die Geschäfte der Stiftung und entscheidet über deren Angelegenheiten. 
Gerichtlich bzw. außergerichtlich wird die Stiftung durch die Vorstandsvorsitzende vertreten.

Vorstands-
 Vorsitzende

Vorstand

beratendes Mitglied

beratendes Mitglied

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