Stiften – langfristig Sinnvolles und Gutes bewirken

  • Die DRK-Zukunfts-Stiftung Nürtingen-Kirchheim/Teck und damit auch die Menschen in unserer Region profitieren von sozial engagierten und vorausschauend denkenden Stifterinnen und Stiftern, die bereit sind, sich für ihre Heimat einzusetzen und etwas Unvergängliches zu schaffen.

    Werden auch Sie Mitglied der Stiftergemeinschaft und bewirken Sie mit Ihren Vermögenswerten – finanzielle Mittel oder auch Sachwerte – langfristig etwas
    Sinnvolles und Gutes!

    Der Wunsch, das eigene Vermögen, auch über den Tod hinaus, mit Leben zu füllen und damit anderen helfen zu können, ist die beste Entscheidung und Begründung für eine Zustiftung. Selbstverständlich ist auch zu Lebzeiten eine Zustiftung möglich.

    Wenn Sie eine Zustiftung für die DRK-Zukunfts-Stiftung Nürtingen-Kirchheim/Teck machen, wird dieser Betrag dem Stiftungskapital zugeführt und bleibt somit auf Dauer erhalten.

    Sie können Ihre Zustiftung mit einem Zweck verbinden, d. h. die Verwendung für ein bestimmtes Projekt, Thema oder eine Zielgruppe festlegen.
    Ohne Zweckbindung werden die Erträge aus dem Stiftungskapital zur Erfüllung der satzungsgemäßen gemeinnützigen Zweckeverwendet.

    Wir wissen um die Verantwortung einer Zustiftung und garantieren Ihnen selbstverständlich die sorgfältige Verwendung der uns anvertrauten Mittel.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung!

Wir erläutern Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch die Details rund um die Möglichkeiten einer Zustiftung für die DRK-Zukunfts-Stiftung Nürtingen-Kirchheim/Teck.

So finden Sie schnell heraus, welche Form des Stiftens oder welches Projekt am besten zu Ihnen passt. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich behandelt.

Für Ihre weiteren Überlegungen stellen wir Ihnen gerne das rechts stehende PDF-Dokument zur Verfügung.

Gut zu wissen:

  • Zuwendungen zum Stiftungskapital können bis zu einer Höhe von maximal einer Million Euro innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren steuerlich zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug als Sonderausgabe abgesetzt werden.
     
  • Auf testamentarische Zuwendungen und Schenkungen zugunsten der DRK-Zukunfts-Stiftung Nürtingen-Kirchheim/Teck entfallen keine Erbschafts- oder Schenkungssteuern. Ihre Zuwendung geht somit in voller Höhe und ohne Abzüge in das Stiftungskapital der DRK-Zukunfts-Stiftung Nürtingen-Kirchheim/Teck über.
     
  • Schenkung, Erbschaft oder Vermächtnis?
    Bei einer Schenkung übertragen Sie zu Lebzeiten eine unentgeltliche Zuwendung aus Ihrem Vermögen auf eine andere Person oder Organisation.
    Mit einem Erbe übertragen Sie alle Rechte und Pflichten an die erbende Person / Organisation.
    Bei einem Vermächtnis hinterlassen Sie einer Person / Organisation nur einen bestimmten Betrag vom Erbe oder auch einen Gegenstand.