Der ehrenamtliche Stiftungsvorstand führt die Geschäfte der Stiftung und entscheidet über deren Angelegenheiten.
Gerichtlich bzw. außergerichtlich wird die Stiftung durch die Vorstandsvorsitzende vertreten.
Vorstands-
Vorsitzende
Vorstand
beratendes Mitglied
beratendes Mitglied
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